Liebe Eltern,
hiermit laden wir Euch herzlich zur
ELTERNVOLLVERSAMMLUNG MIT ELTERNRATSWAHL
am
Montag, 7. September 2020, um 19:00 Uhr, in der Aula
ein.
Tagesordnung der Elternvollversammlung
- Bericht der Schulleitung;
- Bericht des Elternrats über das vergangene und Vorschau auf das neue Schuljahr;
- Kurzberichte der neu gewählten Klassenelternvertreter:innen;
- Aussprache zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 3;
- Wahlen zum Elternrat:
- Wahl der Vertreter:innen für den Elternrat;
- Wahl der Ersatzvertreter:innen für den Elternrat;
- Verschiedenes.
Im Anschluss an die Elternversammlung mit Elternratswahl findet die konstituierende Sitzung des Elternrats statt. Dort werden der Vorstand, die Mitglieder und deren Stellvertreter:innen für die Schulkonferenz und die Vertreter:innen für den Kreiselternrat gewählt. Hier sind neben den ordentlichen Mitgliedern des Elternrats teilnahmeberechtigt (aber ohne Stimmrecht): der Schulleiter, der stellvertretende Schulleiter, die gewählten Ersatzvertreter:innen des Elternrats und alle Klassenelternvertreter:innen.
Hygienekonzept für die Elternvollversammlung
- Sitzungsort Aula
- ca. 60 Plätze mit 1,5 Meter Abstand
- Mikrofon mit Klarsichthülle für jede:n Sprecher:in
- Anmeldung der interessierten Eltern erfolgt über das Schulbüro(Teilnahme nach zwei Kriterien:
- Zeitpunkt des Eingangs der Meldung sowie
- Sicherstellung des Zugangs von Vertreter:innen aller Klassen und Jahrgänge. Ggf. bitten wir Eltern von Klassen die überproportional vertreten sind, zu Gunsten noch nicht vertretener Klassen zurückzutreten)
Ergänzende Informationen zu Tagesordnungspunkt 5
Der Elternrat besteht seit dem Schuljahr 2018/2019 aus 15 ordentlichen Mitgliedern. Vier der bisherigen Mitglieder scheiden turnusmäßig aus und sind durch Neuwahlen zu ersetzen. Die Wahlperiode der ordentlichen Elternratsmitglieder beträgt 3 Jahre. In einem gesonderten Wahlgang sind mindestens zwei Ersatzvertreter:innen für die Dauer eines Jahres zu wählen. Die Wiederwahl ist zulässig. Wahlberechtigt (aktives Wahlrecht) ist nur die Versammlung der Klassenelternvertreter:innen. Bei Verhinderung einer Elternvertreterin / eines Elternvertreters soll die Ersatzvertreterin oder der Ersatzvertreter das Stimmrecht ausüben. Die Elternvertreter:innen bitten wir, für den Fall ihrer Verhinderung, die Ersatzvertreter:innen zu benachrichtigen. Wählbar (passives Wahlrecht) sind alle Eltern, das sind:
1) die nach bürgerlichem Recht eines an dieser Schule befindlichen Kindes sorgeberechtigten Personen,
2) anstelle des oder neben der Personensorgeberechtigten diejenigen, denen die Erziehung des Kindes anvertraut oder mitanvertraut ist.
Eltern volljähriger Schüler:innen sind nicht wahlberechtigt. Eltern, die gleichzeitig stimmberechtigte Mitglieder der Lehrerkonferenz des Gymnasiums Kaiser-Friedrich-Ufer sind, dürfen nicht zu Mitgliedern des Elternrats gewählt werden. Bitte beachten Sie für Ihre Kandidatur zum Elternrat folgende Regelungen des Schulgesetztes:
- Es ist darauf hinzuwirken, dass Frauen und Männer entsprechend ihrem jeweiligen Anteil an der Elternschaft der Schule imElternrat vertreten sind.
- Jede Schulstufe soll im Elternrat vertreten sein.
Wir freuen uns auf Euer Kommen!
Angelika Giovanopoulos, Michele Busch, Arne Führer
Vorstand des Elternrats 2019/2020
Arne Wolter
Schulleiter